Pädagogisches Konzept der Schwerpunktschule
Das pädagogische Konzept der Schwerpunktschule GS Leibnizschule ermöglicht es unserer Schule, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen wohnortnah in einer Klasse mit Grundschulkindern gemeinsam zu unterrichten. Diese können bei Bedarf zieldifferent, d.h. nach dem Lehrplan der jeweiligen Förderschule unterrichtet werden.
Um dieses Konzept umsetzen zu können, unterrichten an unserer Schule zusätzlich zu den Grundschullehrkräften auch Förderschullehrkräfte. Durch die zusätzlichen Lehrerwochenstunden gelingt es uns, Klassen stundenweise doppelt zu besetzen. In diesen Stunden kümmern sich zwei Lehrkräfte um die Kinder und unterrichten gemeinsam. Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft verstehen sich grundsätzlich als Klassenleitungsteam.
Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen, ganzheitliche Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung, Sprache oder Motorik arbeiten meist an denselben Inhalten, erhalten aber differenziertes Material, weitere organisatorische oder zeitliche Hilfen und benötigen oftmals eine intensive Zuwendung, die durch die Doppelbesetzung der Lehrkräfte sichergestellt werden soll.
Die dadurch entstehende Heterogenität in den Klassen ist bewusst und soll das Lernen miteinander und voneinander fördern.

 

Einteilung der Förderschullehrkräfte
Die Leibnizschule hat z. Zt. 11 Klassen. In vielen Klassen gibt es Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf pro Klasse liegt bei drei bis vier Kindern.
Idealerweise ist eine Förderschullehrkraft mindestens einer Klassenstufe zugeordnet, so dass auch ein klassenübergreifendes Arbeiten im Team gewährleistet ist.
Ziel ist es, etwa zwei Stunden am Tag mit einer Doppelbesetzung auszustatten, um besonders den Unterricht in den Hauptfächern abzudecken. Individuelle Besonderheiten werden hier natürlich berücksichtigt.
Diese sog. „Doppelsteckung“ erfolgt bevorzugt integrativ in der Klasse. Abhängig von der personellen Ausstattung an Förderschullehrkräften und der entsprechenden Klassenstufe, sind aber auch äußere Differenzierungsmaßnahmen in einzelnen Stunden notwendig. Diese erfolgen vermehrt in den Klassenstufen drei und vier, weniger in den Klassenstufen eins und zwei.

 

Zusammenarbeit im Kollegium
In jeder Jahrgangsstufe arbeiten die beiden Grundschullehrkräfte (Klassenlehrerinnen und -lehrer) mit Förderschullehrkräften zusammen. Aufgrund der personellen Ausstattung ist eine Förderschullehrkraft allerdings mehreren Jahrgangsstufen zugeordnet. In regelmäßigen Teamsitzungen sprechen sie sich über die Durchführung und Fortführung von Fördermaßnahmen ab und planen den Unterricht gemeinsam.
Unser Vertretungskonzept ist so angelegt, dass die Förderschullehrkraft bei Abwesenheit einer Grundschullehrkraft den „Vertretungsunterricht“ in den Stunden übernimmt, in denen sie laut Stundenplan auch regulär in der Klasse eingesetzt ist. Bei Abwesenheit der Förderschullehrkraft übernimmt die Grundschullehrkraft die unterrichtliche Verantwortung für die Kinder mit sonderpaädagogischem Förderbedarf der Klasse.   


Förderpläne für eine zielgerichtete und individuelle Förderung
Die sonderpädagogische Förderung berücksichtigt die Lernausgangslage und die Förderbedürfnisse des Kindes. Dazu wird für die einzelnen Schüler und Schülerinnen ein Förderplan erstellt, der auf ihren Förderbedarf abgestimmt ist. Hier werden Ziele der Förderung und die dazu geplanten Maßnahmen schriftlich festgehalten. Die Förderplanung ist ein fortlaufender, flexibler Prozess, der auf den erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes basiert. Förderpläne werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben. Sie sind auf die Bildungsziele (Schulabschlüsse) ausgerichtet, die angestrebt werden. Förderpläne werden im Team erarbeitet und ein Austausch dazu findet in den regelmäßigen Teamsitzungen statt.


Leistungsbeurteilung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach ihrem jeweiligen Lehrplan unterrichtet. Dieser unterscheidet sich besonders in den Hauptfächern vom Lehrplan der Grundschule. Eine Leistungsbeurteilung erfolgt hier nur verbal (zieldifferenter Unterricht).
Streben Förderschülerinnen und -schüler in einigen Fächern z. B. Musik, Kunst oder Sport die gleichen Lernziele wie die der Grundschulkinder an, so kann hier auch eine Beurteilung in Notenform vorgenommen werden (zielgleicher Unterricht).
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigen auch immer im Klassenverband auf. Ein Wiederholen einer Klassenstufe ist in der Regel nicht angedacht, so dass die feste Zuordnung zu einer Lerngruppe erhalten bleibt.

 

Weitere Informationen zur Schwerpunktschule in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html

 

Informationen zur Schwerpunktschule und zur Inklusion in leichter Sprache:

http://inklusion.bildung-rp.de/infos-in-leichter-sprache/inklusion-in-schulen.html